Die Benutzungsordnung bezieht sich auf die aktuelle Satzung und Gebührensatzung der Volkshochschule Wartburgkreis. Diese sind unter www.vhs-wartburgkreis.de veröffentlicht bzw. in der Geschäftsstelle einzusehen. Die Dauer der Veranstaltungen wird im Programm in Unterrichtseinheiten (UE) angegeben. Eine UE entspricht 45 Minuten. Die Mindestteilnehmerzahl bei allen Veranstaltungen beträgt in der Regel 8 Personen.
Die verbindliche Anmeldung für alle Veranstaltungen erfolgt schriftlich mit dem Anmeldeformular der Volkshochschule Wartburgkreis. Die Anmeldeformulare erhalten Sie
Die verbindlichen Anmeldungen verpflichten zur Gebührenzahlung. Die vhs informiert die angemeldeten Interessenten in der Regel schriftlich, sobald die ausgewiesene Veranstaltung die erforderliche Teilnehmerzahl erreicht hat und beginnen kann.
Eine Abmeldung muss bis spätestens 3 Werktage vor Kursbeginn in der vhs-Geschäftsstelle bzw. bei den
Außenstellenleitern/-innen schriftlich vorliegen. Abmeldungen bei Kursleiter/-innen sind nicht rechtskräftig.
Die Verpflichtung zur Gebührenzahlung entsteht nach Eingang der verbindlichen Anmeldung, spätestens mit Beginn der Teilnahme an einer Veranstaltung der Volkshochschule. Die Gebührenzahlung erfolgt durch Einzug per Lastschrift auf der Grundlage einer einmaligen Einzugsermächtigung. In begründeten Ausnahmefällen kann die Gebührenzahlung nach Rechnungslegung erfolgen. Ist ein Bankeinzug trotz vorheriger Zusage nicht möglich, so werden Ihnen die dann entstehenden Kosten in Rechnung gestellt. Die Gebühren werden mit Beginn der Veranstaltung fällig. Teilnehmende, die nach Kursbeginn in einen laufenden Kurs einsteigen, haben in der Regel die volle Kursgebühr zu zahlen. Bei Kursen mit weniger als 8 Teilnehmenden erhöht sich die Teilnehmergebühr. Anfallende Mietkosten sowie verauslagte Kosten für Lern- und Arbeitsmittel werden in voller Höhe umgelegt. Lehrbücher sind auf eigene Kosten zu beschaffen. Bei Erkrankungen und anderen vom Teilnehmer nicht vertretbaren Gründen können Gebühren nach Kursabbruch nur dann zurückerstattet werden, wenn der Teilnehmer unverzüglich (spätestens nach 7 Tagen) der Volkshochschule den Verhinderungsgrund schriftlich unter Beifügung entsprechender Nachweise mitteilt. Kostenfreie Teilnahmebescheinigungen werden auf Antrag der Kursleiter einmalig ausgestellt. Für die Ausstellung von Beglaubigungen und zusätzlichen Teilnahmebestätigungen sowie Zertifikaten wird eine Gebühr von jeweils 2,50 Euro erhoben.
Die Ermäßigung für Auszubildende, Schüler/innen, Studenten/innen, Empfänger/innen von Leistungen nach SGB II oder SGB XII beträgt 25 %, wenn der zu belegende Kurs oder Lehrgang mindestens 20 Unterrichtsstunden dauert. Ein entsprechender Nachweis ist der Volkshochschule mit der Anmeldung vorzulegen.
Die von Ihnen in der Anmeldung erhobenen persönlichen Daten, einschließlich der Daten für die vhs-Statistik, sowie die erforderlichen Angaben zur kassenmäßigen Abrechnung werden in einer automatischen Datei für die Kreisverwaltung gespeichert. Rechtsgrundlage ist das Thüringer Datenschutzgesetz. Eine Datenübermittlung an Dritte findet nicht statt.
Die Volkshochschule verfügt nur zu einem Teil über eigene Unterrichtsräume. Darüber hinaus nutzt sie auch Räume in staatlichen Schulen und anderen öffentlichen Gebäuden des Landkreises. Bitte behandeln Sie die Räume schonend und beachten Sie die Hausordnungen der jeweiligen Unterrichtsstätten.
Der Wartburgkreis übernimmt für die Teilnehmer/-innen aller Veranstaltungen der Volkshochschule und ihrer Außenstellen die Haftung für Unfälle nur im Umfang seiner Haftpflichtversicherung. Eine weitergehende Haftung, besonders für Beschädigungen oder Abhandenkommen von Gegenständen, ist ausgeschlossen. Bei der Teilnahme an Studienfahrten gelten die Reisebedingungen der Reiseveranstalter nach der jeweils gültigen Fassung des Reisevertragsrechts bzw. des Personenbeförderungsrechts. Der Reiseveranstalter übernimmt die ungeteilte Haftpflichtversicherung.
Bei Bedarf kann beim Jugendamt des Landratsamtes Wartburgkreis durch die Teilnehmer/-innen eine Kinderbetreuung beantragt werden.
Während der Schulferien und an unterrichtsfreien Tagen des Freistaates Thüringen findet in der Regel kein Unterricht statt, ausgenommen besondere Kursangebote und Absprachen mit den Dozenten. Schulferien in Thüringen 2011/2012
Unsere vhs hält folgende Serviceleistungen für Sie bereit:
Privatpersonen
UE - 1 Unterrichtsstunde = 45 min
EV - Einzelveranstaltung (60 min, 90 min oder 135 min)
Volkshochschule Wartburgkreis
Karl-Liebknecht-Str.23
36433 Bad Salzungen
Tel: 03695/55370
Fax: 03695/553720
E-Mail: info@vhs-wartburgkreis.de
Montag bis Donnerstag 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 19:00 Uhr
Freitag 9:00 – 12:00 Uhr
Während der Schulferien in Thüringen:
Montag bis Mittwoch 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Freitag 9:00 – 12:00 Uhr