Erklärung zur Barrierefreiheit

 

Die Volkshochschule Wartburgkreis ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für Variante Elbe 2.0 (kufer-layout.de) und die unter www.vhs-wartburgkreis.de veröffentlichte Webseite der Volkshochschule Wartburgkreis.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten nur teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

  1. Die Webseite beinhaltet keine Vorlesefunktion, da nach Rücksprache mit entsprechenden Verbänden und Beratungsstellen die Vorlesefunktion der persönlichen Screenreader bevorzugt wird. 
  2. Nicht alle Bedienelemente verfügen über eine Textalternative.
  3. Einige Navigationselemente lassen sich nicht barrierefrei ansteuern.
  4. Farbliche Kontraste und Hervorhebungen sind teilweise nicht in ausreichendem Maße vorhanden.
  5. Eingeblendete Inhalte lassen sich teilweise nicht einfach schließen.
  6. Tabellen und Listen sind im HTML-Quelltext teilweise nicht als solche ausgezeichnet.
  7. Der HTML-Quelltext weist an einigen Stellen Syntax-Fehler auf.
  8. Auf der Webseite sind nicht alle PDFs UA-konform. Sollten Sie ein bestimmtes Dokument benötigen, melden Sie dies bitte an vhs@wartburgkreis.de.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 28.08.2026 erstellt und basiert auf dem Prüfbericht der Überwachungsstelle für mediale Barrierefreiheit.
Die Erklärung wurde zuletzt am 28.08.2026 überprüft.

Rückmeldung und Kontaktangaben
Sollten Ihnen weitere bestehende Barrieren in Bezug auf unsere Website auffallen oder Sie Informationen zu noch nicht barrierefreien Inhalten benötigen, senden Sie uns bitte eine E-Mail. Wir sind bemüht Ihnen schnellstmöglich zu antworten.
Ansprechpartner: Martin Scholz
vhs(at)wartburgkreis.de
03695 / 61-72 61

Durchsetzungsverfahren
Falls die Volkshochschule Wartburgkreis nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunale Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die beauftragte Person der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Thüringer Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderungen (TLMB): Joachim Leibiger

Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten Person:
Thüringer Landtag
Häßlerstraße 6
99096 Erfurt
kontakt(at)tlmb.thueringen.de
0361 / 573118000

Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
 

Melden Sie Barrieren

Ihnen ist auf unserer Internetseite etwas aufgefallen, das nicht barrierefrei zugänglich oder vollständig nutzbar ist? Dann informieren Sie uns bitte über das rechts stehende Formular.

Im Nachrichtenfeld beschreiben Sie bitte kurz, welches Problem oder welche Mängel Sie in Bezug auf die Barrierefreiheit entdeckt haben. Zusätzlich zur Beschreibung bitten wir Sie, den Link zu ergänzen, auf welchem Sie ein Problem oder Mängel festgestellt haben.

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