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Benutzungsordnung der Volkshochschule Wartburgkreis

 

Allgemeines

Die Benutzungsordnung bezieht sich auf die aktuelle Satzung und die Gebührensatzung der Volkshochschule Wartburgkreis. Diese sind auf dieser Website veröffentlicht bzw. in den Geschäftsstellen einzusehen.
Die Dauer der Veranstaltungen wird im Programm in Unterrichtseinheiten (UE) angegeben. Eine UE entspricht 45 Minuten. Die Mindestteilnehmerzahl bei allen Veranstaltungen beträgt in der Regel acht Personen.

 

Anmeldung

Im Interesse einer größtmöglichen Planungssicherheit für Sie und auch für uns, melden Sie sich bitte rechtzeitig. Nur so kann sichergestellt werden, dass Sie einen Platz im Kurs erhalten und der Kurs wie geplant stattfinden kann.

Zur Anmeldung nutzen Sie bitte die Online-Anmeldung oder das Anmeldeformular, welches Sie ebenfalls auf dieser Website, im Programmheft, in den Geschäftsstellen und in den Außenstellen finden.

Mit der Anmeldung sind die Satzungen der Volkshochschule, diese Benutzungsordnung und die Hausordnungen Bestandteile des Vertragsverhältnisses.

Eine Kursanmeldung ist nur möglich mit erteilter Lastschriftermächtigung. 

Die verbindliche Anmeldung verpflichtet zur Gebührenzahlung.

Bitte beachten Sie, dass keine gesonderten Einladungen versandt werden. Sollte ein Kurs, für den Sie angemeldet sind, nicht wie geplant stattfinden, werden Sie benachrichtigt.

 

Abmeldung

Bitte beachten Sie, dass eine kostenfreie Stornierung nur bis max. drei Werktage vor dem Kursbeginn möglich ist!

Eine Abmeldung muss in den vhs-Geschäftsstellen bzw. bei den Außenstellenleiterinnen schriftlich vorliegen. Abmeldungen bei Kursleitenden sind nicht rechtskräftig.

 

Gebühren und Auslagen für zusätzliche Leistungen

Gebühren werden nach der jeweils geltenden Gebührensatzung der Volkshochschule erhoben. Mit der verbindlichen Anmeldung entsteht die Gebührenschuld. Die Abbuchung erfolgt erst nach Kursbeginn. Die angegebenen Gebühren beziehen sich auf die Durchführung des Kurses mit mindestens acht Teilnehmern. Wird diese Teilnehmerzahl unterschritten, ist grundsätzlich die Durchführung auch möglich. Die Gebühr pro Teilnehmer erhöht sich dann allerdings.

Anfallende Mietkosten sowie verauslagte Kosten für Lern- und Arbeitsmittel werden in voller Höhe umgelegt. Lehrbücher sind auf eigene Kosten zu beschaffen.

Bei Erkrankungen und anderen vom Teilnehmer nicht vertretbaren Gründen können Gebühren nach Kursabbruch nur dann zurückerstattet werden, wenn der Teilnehmer unverzüglich der Volkshochschule den Verhinderungsgrund schriftlich unter Beifügung entsprechender Nachweise mitteilt.

Kostenfreie Teilnahmebescheinigungen werden auf Antrag der Kursleiter einmalig ausgestellt.

Für die Ausstellung von zusätzlichen Teilnahmebestätigungen sowie Zertifikaten wird eine Gebühr von jeweils 3,50 € erhoben.

 

Ermäßigte Kursgebühren

Auf Antrag und unter Vorlage entsprechender Nachweise kann eine Gebührenermäßigung für Auszubildende, Schüler, Studenten sowie Empfänger von Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII gewährt werden. Die Ermäßigung beträgt 25 %, wenn der zu belegende Kurs mindestens 20 Unterrichtseinheiten umfasst.

Der Antrag ist mit der Anmeldung zu einem Kurs, spätestens mit dessen Beginn zu stellen. Ein entsprechender Nachweis (z.B. schriftliche Bescheinigung des Ausbildungsbetriebes oder der Schule, Bescheid des Jobcenters oder Sozialhilfeträgern etc.) ist mit Antragstellung vorzulegen. 

(siehe § 6 der Gebührensatzung der Volkshochschule Wartburgkreis)

 

Datenschutz

Die bei Anmeldung zu einem Kurs im Anmeldeverfahren abgefragten Daten werden zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen und zur Vertragserfüllung verwendet.

Für Art und Umfang der Datenerhebung und –verwendung sowie weitere Einzelheiten hierzu wird auf die Datenschutzerklärung der Volkshochschule Wartburgkreis verwiesen, welche vollumfänglich in die Benutzungsordnung einbezogen wird.

 

Hausordnung

Die Volkshochschule verfügt nur zu einem Teil über eigene Unterrichtsräume. Darüber hinaus nutzt sie auch Räume in staatlichen Schulen und anderen öffentlichen Gebäuden des Landkreises. Bitte behandeln Sie die Räume schonend und beachten Sie die Hausordnungen der jeweiligen Unterrichtsstätten.

 

Haftung

Der Wartburgkreis übernimmt für die Teilnehmer aller Veranstaltungen der Volkshochschule und ihrer Außenstellen die Haftung für Unfälle nur im Umfang seiner Haftpflichtversicherung. Eine weitergehende Haftung, insbesondere gegen Diebstahl und Sachschäden, ist ausgeschlossen.

Bei der Teilnahme an Studienfahrten gelten die Reisebedingungen der Reiseveranstalter nach der jeweils gültigen Fassung des Reisevertragsrechts bzw. des Personenbeförderungsrechts. Der Reiseveranstalter übernimmt die ungeteilte Haftpflichtversicherung.

 

Ferien

An den gesetzlichen Feiertagen und in den Schulferien des Freistaates Thüringen findet in der Regel kein Unterricht statt. (Ausgenommen sind besondere Kursangebote und nach Absprache mit den Dozenten).

 

Sprachform

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im Text verallgemeinernd das generische Maskulinum verwendet. Diese Formulierungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.